Rechte, Pflichten und Haftungsgrenzen für die Nutzung unserer Planungs- und Montageleistungen im schweren Stahlbau.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Bauingenieurleistungen, insbesondere Tragwerksplanung, CNC-Stanzarbeiten, Warmwalzen von Trägerprofilen und die Montage freitragender Stahlkonstruktionen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen statischen Berechnung und dem Montageplan. Änderungen an der Tragstruktur oder den verwendeten Sandwichpaneelen sind nur nach vorheriger Freigabe durch unseren Tragwerksplaner zulässig. Nicht enthalten sind Baugenehmigungen, Bodenuntersuchungen und Anschlussarbeiten an bestehende Versorgungsleitungen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich ist, die erforderlichen Lastenannahmen korrekt übermittelt wurden und alle behördlichen Auflagen vor Montagebeginn vorliegen. Bei Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder nicht freigegebene Baugrundstücke trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.
Wir haften für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansprüche aus Produkthaftung bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre für Bauleistungen und zwei Jahre für Planungsleistungen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln wird nach Wahl von Lasalle Structural nachgebessert oder Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadensersatz, bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist nur bis zum Beginn der statischen Berechnung möglich. Bei Kündigung durch den Auftraggeber nach diesem Zeitpunkt sind die bereits erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten. Lasalle Structural behält sich vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Arbeiten einzustellen.
Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden Auftraggeber per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Auf diese Frist wird in der Mitteilung hingewiesen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für den Sitz von Lasalle Structural zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter: Wirthgasse 280, 0676 2811460, info@freehomeinfolasalle.com.